Mitte Mai 2025 fand die konstituierende Sitzung des FGSV-Arbeitskreises „Fortschreibung der R-FGÜ“ statt. Andreas Schmitz wurde zum Leiter gewählt.
Die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen R-FGÜ aus dem Jahr 2001 regeln die Einsatzmöglichkeiten von Zebrastreifen. In der Änderung der Straßenverkehrsordnung 2024 wurde in § 45 StVO die besondere Gefahrenlage als Grundlage für die Einrichtung gestrichen.
In der darauf basierenden Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO im März 2025 wurde auch gestrichen, dass die R-FGÜ vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben wird. In der amtlichen Begründung heißt es hierzu:
„Die Vorgabe, dass die R-FGÜ durch das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden erlassen wird, entfällt. Ziel ist, die R-FGÜ künftig als Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) fortzuschreiben.“
Die Einsatzmöglichkeiten für Zebrastreifen sind durch die Änderung der VwV-StVO deutlich erweitert worden. Die Richtlinien hierzu sollen durch den Arbeitskreis unter breitem Beteiligungsverfahren neu geschrieben werden.
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